REISEBEDINGUNGEN VON EYECATCHER.PRO

      1. Geltungsbereich, Vertragspartner

  1. Für sämtliche Verträge über Ihre Teilnahme an Fotoreisen/Fotoworkshops im Ausland (im Folgenden „Reise“) zwischen Frau Anne Jensen, Ludwig-Thoma-Str. 10A, 82467 Garmisch-Partenkirchen als Reiseveranstalter (im Folgenden „Eyecatcher.pro“) und Ihnen als Reisender (im Folgenden: „Reiseteilnehmer/Teilnehmer“), gelten ausschließlich diese Vertragsbedingungen, welche Inhalt und Grundlage für den durch die Buchung zustande kommenden Pauschalreisevertrag darstellen.
  2. Der Einbeziehung entgegenstehender Geschäftsbedingungen wird widersprochen, sofern wir nicht etwas anderes vereinbart haben.
  3. Buchung und Vertragsschluss
    1. Die auf unserer Webseite beworbenen Reisen, stellen noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar, sondern informieren Sie lediglich über unsere geplanten Reisen und Ihre Buchungsmöglichkeiten. Bei Interesse an einer Reise können Sie sich auf unserer Webseite unverbindlich für den Erhalt weiterer Informationen über die Teilnahme an einer Reise anmelden, indem Sie Ihre persönlichen Daten eingeben und zum Zwecke der Kontaktaufnahme durch uns den Button „Anfragen“ klicken. Sie erhalten dann weitere Informationen, die der Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Vertragsabschluss durch Sie dienen. Es besteht kein Anspruch auf Übermittlung weiterer Informationen. Weitere Informationen erhalten Sie gleichzeitig mit der Übermittlung dieser Vertragsbedingungen sowie eines Formblattes, welches Sie über Ihre Rechte im Falle eines Vertragsschlusses informiert.
    2. Ihre Buchung zu einer Reise kann auf jedem Buchungsweg erfolgen (z.B. mündlich, schriftlich, elektronisch, per E-Mail, Telefax oder per Post). Wir empfehlen eine Buchung via E-Mail. Ihre Buchung stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Pauschalreisevertrags dar. Sie erfolgt auf Grundlage der zuvor übermittelten Reisedaten sowie unter Anerkennung dieser Vertragsbedingungen und in Kenntnisnahme des vorab übermittelten Formblattes. An Ihre Buchung sind Sie 3 Werktage gebunden. Sie sind verpflichtet im Rahmen der Buchung, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben (z.B. Kontaktdaten) zu machen. Ein diesbezügliches Versäumnis könnte als Mitverschulden angerechnet werden. Bei Buchung Minderjähriger ist für die Verbindlichkeit der Buchung die Buchung durch einen gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen vorzunehmen oder die Beifügung einer Einwilligungserklärung erforderlich.
    3. Die Annahmeerklärung durch uns erfolgt durch Übermittlung einer Buchungsbestätigung in Textform auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. via E-Mail) unter gleichzeitiger Übermittlung des Sicherungsscheins, wodurch der Pauschalreisevertrag verbindlich zustande kommt. Eine Buchungsbestätigung in Papierform erstellen wir gemäß Artikel 250 § 6 Absatz 1 EGBGB nur bei Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit der Vertragsschließenden oder bei Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen (§312b BGB). Bei Buchung Minderjähriger übermitteln wir die Buchungsbestätigung an den gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen. Die Buchungsbestätigung enthält den Zahlungsplan nebst Zahlungsbedingungen und ist gleichzeitig Ihre Rechnung. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist der Zugang der Buchungsbestätigung bei Ihnen. Sollten wir Ihre Buchung nicht innerhalb von 3 Werktagen bestätigen, gilt die Reiseteilnahme als abgelehnt. Sie sind dann nicht mehr an Ihre Buchungserklärung gebunden.
    4. Die Richtigkeit der in der Buchungsbestätigung enthaltenen persönlichen Daten (z.B. Name, E-Mail-Adresse) und die Angaben zur gebuchten Reise sind von Ihnen (bei Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter) unmittelbar zu überprüfen. Etwaige Fehler (z.B. falsch geschriebener Name) sind uns unverzüglich mitzuteilen. Es ist insbesondere sicherzustellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse richtig und in der Lage ist, uneingeschränkt E-Mails zu empfangen. Bei einer Nutzung von SPAM-Filtern ist die Möglichkeit der Zustellung sicherzustellen. Ein diesbezügliches Versäumnis könnte als Mitverschulden angerechnet werden.
    5. Sofern wir Ihre Buchung nur unter Abweichungen von Ihrem Angebot annehmen können, bestätigen wir Ihre Buchung durch eine Buchungsbestätigung unter Darlegung der Abweichungen. Die von Ihrer Buchung abweichende Buchungsbestätigung gilt als neues Angebot, mit dem wir Ihnen die Reiseteilnahme unter Abweichungen anbieten. An dieses Angebot halten wir uns für 3 Werktage gebunden. Sollten Sie dieses geänderte Angebot nicht innerhalb von 3 Werktagen annehmen, erlischt das Angebot und es kommt kein Vertrag über Ihre Reiseteilnahme zustande. Ihre Annahme kann durch ausdrückliche Erklärung uns gegenüber oder durch fristgerechte Überweisung der Anzahlung erfolgen.
    6. Die Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen werden je nach Reise von uns festgelegt und können u.a. den vorvertraglichen Informationen entnommen werden. Informationen hierzu werden immer Vertragsbestandteil, sofern wir nicht etwas anderes vereinbart haben. Buchungen nach Ziffer 2.2. werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Für den Fall, dass Ihre Buchung erst nach Belegung aller verfügbaren Plätze eingeht, setzen wir Sie auf eine Warteliste und informieren Sie bezüglich Ihrer Position. Sobald ein Platz frei wird, rückt der Inhaber der obersten Position der Warteliste in die Teilnehmerliste auf und enthält eine entsprechende Buchungsbestätigung, die als Angebot auf Reiseteilnahme gilt. An dieses Angebot halten wir uns für 3 Werktage gebunden. Sollten Sie dieses geänderte Angebot nicht innerhalb von 3 Werktagen annehmen, erlischt das Angebot und es kommt kein Vertrag über Ihre Reiseteilnahme zustande. Ihre Annahme kann durch ausdrückliche Erklärung uns gegenüber oder durch fristgerechte Überweisung der Anzahlung erfolgen. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl gilt Ziffer 11.2.
    7. Wir weisen darauf hin, dass Ihnen bei Fernabsatzverträgen (§ 312c Abs. 1 Satz 1 BGB), d.h. wenn Sie Ihre Vertragserklärung unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Vertragsschluss via E-Mail, Telefon, Brief, Internet) abgeben, gemäß § 312 Abs. 7 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Der Vertrag kann jedoch ausnahmsweise widerrufen werden, wenn Sie die Pauschalreise als Verbraucher buchen und der Vertragsschluss unter gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsschließenden außerhalb von Geschäftsräumen (§ 312 Absatz 7, 312g Absatz 1 BGB) erfolgte. Ein Widerrufsrecht besteht in diesem Fall jedoch ebenfalls nicht, wenn die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, auf Ihre vorhergehende Bestellung (d.h. auf Ihre Initiative) geführt wurden (§ 312 Absatz 7 BGB). Sofern kein Widerrufsrecht besteht, haben Sie lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte.
  4. Leistungsumfang, Vertragspflichten des Reiseveranstalters
    1. Wir werden für die Verschaffung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, insbesondere für eine geregelte Durchführung der Reise, ggf. eine angemessene Unterkunft und Verpflegung sowie das vereinbarte Rahmenprogramm, sorgen. Der konkrete Leistungsumfang bestimmt sich nach den im Rahmen der Buchung individuell getroffenen Vereinbarungen, die in der Buchungsbestätigung festgehalten werden. Wir sind berechtigt, die vertraglichen Leistungen durch Leistungsträger, welche unsere Erfüllungsgehilfen sind und von uns sorgfältig ausgewählt werden, zu erbringen.
    2. Ein bestimmter Erfolg der Reise oder eine bestimmte Art oder Qualität der einzelnen Reiseleistungen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich zugesichert ist.
    3. Wir informieren Sie vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands (z.B. Pflichtimpfungen und oder Atteste zum negativen Nachweis bestimmter Krankheitserreger), einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung ggf. notwendiger Visa sowie evtl. diesbezügliche Änderungen (Artikel 250 § 3 EGBGB).
  5. Mitwirkungs- und Verhaltenspflichten des Reiseteilnehmers, Gesundheitsvorschriften, Verhalten bei Reisemängeln und Gepäckproblemen
    1. Sie verpflichten sich zu einer Mitwirkung an der Reise sowie zum rechtzeitigen und pünktlichen Erscheinen am jeweiligen Ort der Reise. Sie haben uns darüber zu informieren, wenn Sie Ihre Reiseunterlagen (z.B. einen Hotelgutschein) nicht innerhalb der von uns mitgeteilten Frist erhalten.
    2. Sie sind allein dafür verantwortlich zu überprüfen, ob Ihr Gesundheitszustand eine Teilnahme an der Reise zulässt. Sie sind verantwortlich dafür, dass Ihre Reisedokumente (z.B. Pass, Visa, Gesundheitszertifikate) aktuell und gültig sind sowie dafür, dass Zoll- und Devisenvorschriften eingehalten werden. Sie tragen für ggf. gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen Versicherungs-, Impf- und Infektionsschutz Sorge. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig über sinnvollen Impf- und Infektionsschutz, der über Ziffer 3.3 hinausgeht, zu informieren.
    3. Sollten Mängel auftreten, können Sie Ihre Rechte nach Maßgabe des § 651i BGB geltend machen. Sie sind dabei verpflichtet, uns Mängel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Unsere Kontaktdaten (Ansprechpartner vor und während der Reise) befinden sich zusätzlich unter diesen Vertragsbedingungen. Auf Ihr Abhilfeverlangen hin werden wir versuchen, den berechtigten Mangel zu beseitigen durch das Erbringen einer gleichwertigen oder einer höherwertigen Ersatzleistung. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Mangels und des Wertes der betroffenen Leistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre. In diesem Fall werden wir eine angemessene Ersatzleistung anbieten, sofern der Mangel einen erheblichen Teil der Leistungen betrifft. Sofern wir aufgrund schuldhaft unterlassenen oder verspäteten Abhilfeverlangens nicht Abhilfe schaffen können, haben Sie kein Recht auf Reisepreisminderung, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz gemäß §§ 651m und 651n BGB (§ 651o BGB). Leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, können Sie den Pauschalreisevertrag erst nach Ablauf der Frist nach den gesetzlichen Bestimmungen kündigen, wenn die Pauschalreise durch den Mangel erheblich beeinträchtigt ist. Es wird empfohlen, die Kündigung schriftlich oder via E-Mail zu erklären. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn wir die Abhilfe verweigern oder sofortige Abhilfe notwendig ist. Im Falle einer Kündigung durch Sie behalten wir in Bezug auf die bereits erbrachten und die bis zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Leistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Ansprüche aus einer mangelhaften Reise verjähren innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise.
    4. Für eine eigenständig organisierte Anreise empfehlen wir, nur kostenfrei oder kostengünstig umbuchbare Flüge zu buchen und für Anschlussflüge einen erheblichen zeitlichen Spielraum einzuplanen. Wir empfehlen Ihnen im eigenen Interesse, mit einer Buchung von Flügen und/oder Zügen zu warten, bis eine sichere Prognose über das Zustandekommen der Reise getroffen werden kann.
    5. Wir weisen darauf hin, dass Sie Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung oder Gepäckverspätung im Zusammenhang mit Flugreisen sowohl uns gegenüber als auch der zuständigen Fluggesellschaft gegenüber mit einer Schadensanzeige („P.I.R.“) anzuzeigen haben. Anderenfalls können Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte durch uns und die Fluggesellschaft abgelehnt werden. Die Schadensanzeige ist nach Gepäckaushändigung innerhalb von 7 Tagen bei Gepäckbeschädigung bzw. innerhalb von 21 Tagen bei Gepäckverspätung zu erstatten.
  6. Zahlungsweise
    1. Wir werden Zahlungen von Ihnen vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern und annehmen, wenn ein wirksamer Absicherungsvertrag besteht und Ihnen ein Sicherungsschein zur Verfügung gestellt wurde (§651t BGB).
    2. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung (Ziffer 2.3) und des Sicherungsscheins, leisten Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum eine Anzahlung in Höhe von 20% auf den Reisepreis, die auf den Gesamtreisepreis angerechnet wird.
    3. Der Restbetrag ist 60 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn zur Zahlung fällig. Dies gilt nur, sofern Ihnen der Sicherungsschein übergeben oder elektronisch an Sie übersandt wurde und die Reise nicht mehr wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (Ziffern 2.6 und 11.2) abgesagt werden kann.
    4. Liegt die Buchung weniger als 60 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn, ist der Gesamtbetrag unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.
    5. Stornierungsentschädigungen, Umbuchungsentgelte und sonstige Entgelte sind sofort zur Zahlung fällig.
    6. Bei Zahlungsverzug nach Fälligkeit, Mahnung und Fristsetzung sind wir nach Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten zu belasten, deren Höhe sich nach den Entschädigungspauschale gemäß Ziffer 10 richtet. Dies gilt nicht, wenn wir selbst nicht zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten nicht erfüllt haben oder Ihnen ein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht zusteht oder Sie den Zahlungsverzug nicht zu vertreten haben.
    7. In Fällen, in denen nach Ihrem Rücktritt eine Entschädigungspauschale nach Ziffer 10 zu leisten ist, wird diese Entschädigung mit der Anzahlung verrechnet. Differenzen sind mit Rechnungsstellung fällig.
  7. Preiserhöhungen und Preissenkungen
    1. Wir behalten uns eine einseitige Erhöhung des Reisepreises zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn vor, wenn die Erhöhung sich aus einer unmittelbar nach Vertragsschluss erfolgten und für uns nicht vorhersehbaren unerheblichen a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für den betreffenden Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt, sofern die Erhöhung 8 Prozent des Reisepreises nicht überschreitet. Der Reisepreis erhöht sich in diesem Fall in dem Umfang, in dem sich die Änderung der genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse auf den Reisepreis pro Person gemessen an den bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Kalkulationssätzen auswirkt. Wir werden Sie auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. via E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den vorgenannten Anforderungen entspricht und Ihre Unterrichtung nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Wird eine Preiserhöhung später verlangt, ist sie unwirksam. Wir weisen darauf hin, dass Sie gleichermaßen einen Anspruch auf Senkung des Reisepreises haben, wenn und soweit sich die vorgenannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Haben Sie mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, erstatten wir den Mehrbetrag. Von dem zu erstattenden Mehrbetrag ziehen wir die uns tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben ab, deren Höhe wir Ihnen auf Anforderung nachweisen.
    2. Übersteigt die vorbehaltene Preiserhöhung 8 Prozent des Reisepreises, liegt eine erhebliche Preisänderung vor, die wir nicht einseitig vornehmen können. Wir können Ihnen jedoch eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass Sie innerhalb einer von uns bestimmten Frist, die angemessen sein muss, entweder das Angebot zur Preiserhöhung annehmen oder Ihren Rücktritt vom Vertrag erklären. Das Angebot zu einer Erhöhung des Reisepreises durch uns kann Ihnen nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Wird eine Preiserhöhung später angeboten, ist sie unwirksam. Nach dem Ablauf der von uns bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung als angenommen. Im Falle Ihres Rücktritts gilt § 651g Absatz 3 BGB.
  8. Änderung von Vertragsbedingungen, die nicht den Reisepreis betreffen
    1. Wir behalten uns ferner einseitige unerhebliche Vertragsänderungen vor, welche nicht den Reisepreis betreffen, sofern sie der Aufrechterhaltung der Reise dienen und die Änderung aufgrund nach Vertragsschluss eingetretener, von uns nicht beeinflussbarer und nicht vorhersehbarer Umstände sachlich gerechtfertigt und Ihnen mangels Nachteiligkeit und wegen ihrer Geringfügigkeit zumutbar ist. Wir werden Sie auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. via E-Mail) klar und verständlich über die Vertragsänderung unterrichten. Unerheblich ist beispielsweise die Änderung des Workshopleiters oder eine Anpassung des Workshops an Witterungsbedingungen und ggf. eine Veränderung der Reihenfolge von Programmpunkten.
    2. Erhebliche Abweichungen von wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung oder von besonderen Vorgaben durch Sie, die Vertragsinhalt geworden sind, können wir nicht einseitig vornehmen. Wir können Ihnen jedoch eine entsprechende Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass Sie innerhalb einer von uns bestimmten Frist, die angemessen sein muss, entweder das Angebot zur Vertragsänderung annehmen oder Ihren Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Unterbreitung eines Angebots zu einer erheblichen Vertragsänderung nach Reisebeginn ist unwirksam. Nach dem Ablauf der von uns bestimmten Frist gilt das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen. Im Falle Ihres Rücktritts gilt § 651g Absatz 3 BGB.
  9. Umbuchungen
  10. Änderungswünsche nach Vertragsschluss, z.B. bezüglich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der sonstigen Leistungen („Umbuchungen“), versuchen wir zu erfüllten, es besteht jedoch kein Anspruch auf Durchführung von gewünschten Änderungen.
  11. Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen
  12. Nehmen Sie einzelne Leistungen aus Gründen, die ausschließlich in Ihrer Person liegen (z.B. Krankheit oder Verhinderung, vorzeitige Rückreise) und nicht von uns zu vertreten sind oder nicht durch gesetzliche Rücktritts- oder Kündigungsrechte gerechtfertigt sind, nicht in Anspruch, besteht keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, sofern wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistungen bereit waren.
  13. Rücktrittsrecht, Entschädigungspauschale
    1. Sie können jederzeit vor Beginn der Reise vom Vertrag zurücktreten. Wir empfehlen, den Rücktritt uns gegenüber schriftlich oder via E-Mail zu erklären.
    2. Treten Sie vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, können jedoch eine angemessene Entschädigung für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen, soweit Ihr Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
    3. Wir haben angemessene Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen dem Zugang Ihrer Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtreisepreis wie folgt bemessen:

                    Rücktritt bis 28 Tage vor Reisebeginn                                          20%
                    Rücktritt vom 27. bis 22. Tag vor Reisebeginn                             40%
                    Rücktritt vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn                              60%
                    Rücktritt vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn                                80%
                    Rücktritt vom 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn                                     
                    und bei Rücktritt am Tag des Reisebeginn sowie
                    bei Nichtantritt der Reise                                                                90%

  1. Es bleibt Ihnen stets der Nachweis vorbehalten, dass uns keine oder geringere Entschädigungskosten entstanden sind. Wir behalten uns ebenfalls vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern und werden diese unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Leistung erwerben, konkret beziffern und belegen. Eine Entschädigungspauschale gilt in diesem Fall als nicht vertraglich festgelegt.
  2. Geleistete Zahlungen auf den Reisepreis, welche die zu leistende Entschädigung übersteigen, werden wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, erstatten, es sei denn, Sie wünschen die Teilnahme an einer anderen Reise („Ersatzreise“), für die wir Kapazitäten anbieten können. In diesem Fall werden wir geleisteten Zahlungen mit dem Ersatzreise verrechnen.
  3. Ihr Recht gemäß § 651e BGB bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. via E-Mail) einen Dritten als Ersatzreisenden zu benennen, auf den der Pauschalreisevertrag übertragen wird, bleibt unberührt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Im Falle einer Übertragung haften Sie und der Dritte als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch die Vertragsübertragung entstehenden, angemessenen Mehrkosten.
  4. Wir weisen auf den möglichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod hin (Artikel 250 § 3 EGBGB), die im Rahmen der Versicherungsbedingungen die Entschädigungspauschalen übernehmen können und empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung. Wir empfehlen außerdem, für ausreichendem Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz zu sorgen.
  5. Rücktritt durch uns (Reiseabsage)
    1. Wir können vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (Ziffer 10.2) an der Erfüllung des Vertrages gehindert sind. Wir werden den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes erklären.
    2. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl gemäß Ziffer 2.6 sind wir berechtigt, von der Reise zurückzutreten. Wir werden Sie hierüber informieren, sobald ersichtlich ist, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, jedoch nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn.
    3. Sie haben im Falle unseres Rücktritts einen Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen auf den Reisepreis, jedoch keinen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung. Bereits geleistete Zahlungen werden im Falle eines Rücktritts unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstattet, es sei denn, Sie wünschen die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise), für die wir Kapazitäten anbieten können. In diesem Fall erfolgt eine Umbuchung auf den Ersatzreise und bereits geleisteten Zahlungen werden mit der Ersatzreise verrechnet.
  6. Haftungsbeschränkung, Haftpflichtversicherung
    1. Ihre vertraglichen Schadensersatzansprüche sind auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit keine Körperschäden oder Schäden wegen Verletzung des Lebens oder der Gesundheit zu ersetzen sind und diese von uns nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen und dem Luftverkehrsgesetz bleiben davon unberührt.
    2. Eine Haftung für die rechtzeitige Erteilung beantragter Pässe oder Visa besteht auch dann nicht, wenn wir mit deren Besorgung beauftragt sind, außer wir haben eigene Vertragspflichten schuldhaft verletzt. Für Schäden oder Nachteile, die aus der Missachtung von Vorgaben gemäß Ziffer 4.2 erfolgen, haften wir nur, wenn wir eigene Informationspflichten schuldhaft verletzt haben.
    3. Wir haften nicht für Schäden im Zusammenhang mit vermittelten Fremdleistungen Dritter (z.B. vermittelte Ausflüge, vermittelte Unterkünfte, Veranstaltungen, Ausstellungen), soweit diese Dritte erkennbar keine vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen und als Fremdleistung gekennzeichnet wurden (z.B. durch Angabe des Vertragspartners des Dritten in Leistungsbeschreibung und Buchungsbestätigung). Dies gilt auch, wenn wir selbst an Fremdleistungen teilnehmen. Wir haften jedoch, soweit wir eigene Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten verletzen. §§ 651b, 651c, 651w BGB bleiben hiervon unberührt.
    4. Sofern Ihnen von uns Fotoequipment (Fotoapparate, Objektive, Fotozubehör) zur Verfügung gestellt wird, haften Sie für Beschädigungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
  7. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
    1. Sofern mindestens ein Flug Teil der Pauschalreise ist, werden wir Sie als Fluggast bei der Buchung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Identität sämtlicher ausführenden Luftfahrunternehmen unterrichten. Sofern das jeweils ausführende Luftfahrtunternehmen bei der Buchung noch nicht feststeht, werden wir Sie über die Identität des Luftfahrtunternehmens unterrichten, welches wahrscheinlich tätig werden wird. Sobald die Identität des jeweils ausführenden Luftfahrtunternehmens feststeht, werden wir Sie darüber unterrichten. Sollte sich das jeweils ausführenden Luftfahrtunternehmen nach der Buchung ändern, werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel unterrichten.
    2. Eine jeweils aktuelle Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist („EU Air Safety List“, früher: „Airline Blacklist“), können Sie auf folgender Internetseite abrufen: https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de
  8. Hinweis auf Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung 

Auf die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher wird hingewiesen: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir nehmen nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind hierzu nicht verpflichtet. 

  1. Datenschutz 

Personenbezogene Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Alle personenbezogenen Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden sich in der Datenschutzerklärung auf unserer Webseite.

  1. Rechtswahl, Gerichtsstandvereinbarung, Schlussbestimmungen
    1. Dieses Rechts- und Vertragsverhältnis, einschließlich der Form des Zustandekommens sowie sämtlicher sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten, unterliegt deutschem Recht, soweit Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz haben. In diesem Fall bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, anwendbar, sofern sie nicht in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit („Verbraucher“) handeln. Soweit Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Mitgliedstaat der EU oder der Schweiz haben, gilt ausschließlich deutsches Recht.
    2. Sofern Sie nicht Verbraucher sind, können Sie uns ausschließlich an unserem Sitz verklagen. Der Gerichtstand an unserem Sitz wird außerdem vereinbart für Klagen gegen Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klage unbekannt ist.
    3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so wird hiervon die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen nicht berührt.

© Diese Vertragsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt. 01/2022

Veranstalter ist:

Eyecater.pro

Anne Jensen

Ludwig-Thoma-Str. 10A

82467 Garmisch-Partenkirchen

Telefonnummer: 01621755581

E-Mail-Adresse: info@eyecatcher.pro

USt-ID: DE208210927

 

Logo

© 2022 Eyecatcher.pro. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.